pro Dessau-Roßlau

September 2018

Verordnungsentwurf zur Ausweisung des Naturschutzgebietes
„Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt unter Leitung der grünen Ministerin Frau Dalbert, hat in der Zeit vom 08.08.2018 bis 10.09.2018 ein Verordnungsdokument zur Ausweisung der NATURA 2000 – Gebiete in die Offenlage gebracht und Stellungnahmen für jedermann bis zum 25.09.2018 zugelassen.
Mit großer Eile und zum Teil in der Urlaubszeit sollen hier weitere Einschränkungen für die Menschen zur Nutzung der Natur fest geklopft werden, die gemäß Auflagen der EU, weil bisher verschlafen, bis Ende des Jahres umgesetzt werden müssen.
Neben Einschränkungen für die Gewässernutzung an Elbe, Mulde und den Seen zwischen Dessau und Aken, soll dann das Verlassen der noch zulässigen Wege (z.B. Pilze sammeln) verboten sein. Auch der durchgängige Radweg zwischen Dessau und Aken entlang der Elbe, den ich vor Jahren noch mit dem damals CDU geführten Ministerium durchgesetzt habe und der dann gebaut wurde, darf dann nicht mehr genutzt werden. Auch der Kühnauer See würde nach dieser Verordnung dann in Gänze (mit Badeanstalt) in dem Gebiet liegen und den Vorschriften unterliegen.

Leider hat die Stadtverwaltung Dessau, entgegen der Handhabung anderer Kommunen, nicht von sich aus die Meinung der Politik zu dieser Verordnung eingeholt. Sie war der Meinung als Behörde unabhängig von politischen Vorgaben handeln zu können.
Einer Initiative des Ortschaftsrates Großkühnau ist es zu verdanken, dass die Fraktionen des Stadtrates in einer Sondersitzung gegenüber der Stadtverwaltung die Aufnahme einiger Grundsatzforderungen in die Stellungnahme der Stadtverwaltung durchsetzen konnten. So wird die Stadt Dessau-Roßlau in ihrer Stellungnahme u.a. die Herausnahme des Teils des Kühnauer Sees um die Badeanstalt und die durchgängige Nutzbarkeit des Radweges entlang der Elbe von Dessau bis Aken fordern. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Forderungen im Rahmen der Abwägung auch Eingang in die Verordnung finden.

Einer der uns im Rahmen des „Programmes blühende Landschaften“ gebliebenen Standortvorteile war das Leben in und mit der Natur in einer seit Jahrhunderten von Menschen geprägten Kulturlandschaft. Wenn wir jetzt die Natur nur noch von außen ansehen dürfen, geht auch dieser Standortvorteil verloren.

Sie alle, liebe Bürger, müssen sich deshalb bei kommenden Wahlentscheidungen in der Kommune im Land und im Bund die Frage stellen, wer eine solche Politik am Menschen vorbei vorantreibt und ob Sie dies wollen.

Hans-Georg Otto
Stadtrat

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